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Was muss ich als Kleinunternehmer beachten (§19 UStG)?

Wenn Sie nach §19 UStG unter die Kleinunternehmerregelungen fallen, müssen Sie keine Umsatzsteuer abführen und somit keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausweisen. Außerdem muss ein entsprechender Hinweis auf der Rechnung erfolgen, dass es sich um eine Kleinunternehmerrechnung nach §19 UStG ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer (MwSt.) handelt.

Dies kann durch DA-QuickBill generell in den Einstellungen berücksichtigt. Auch der notwendige Hinweistext ist bereits vordefiniert, kann aber beliebig und individuell angepasst werden.

Einstellungen in Stammdaten vornehmen

Um die notwendigen Rechnungseinstellungen als Kleinunternehmer vorzunehmen, rufen Sie die Stammdaten auf. Wenn das Programm bereits gestartet ist, geht das am schnellsten über die Taste F4 oder übers Menü „Bearbeiten“ => „Stammdaten“, wie im nachfolgenden Bild dargestellt.

Screenshot Stammdaten/Einstellungen aufrufen
Stammdaten über „F4“ oder „Bearbeiten“=>“Stammdaten“ aufrufen

Innerhalb der Stammdaten muss in der linken Baumstruktur „Firma“ => „Firmendaten“ ausgewählt werden. Suchen Sie dann in dem Abschnitt „Zusätzliche Informationen“ nach der Checkbox „Kleinunternehmer (§ 19 UStG)“.

Wählen Sie die Checkbox „Kleinunternehmer (§ 19 UStG)“ aus bzw. setzen Sie den Schieberegler auf „Ja“.

Screenshot der Stammdaten von DA-QuickBill zur Einstellung, dass man Kleinunternehmer gemäß §19 Umsatzsteuergesetz ist
Checkbox für Kleinunternehmer auf „Ja“ stellen

Als nächstes können Sie noch den Kleinunternehmer-Hinweistext auf Ihre Anforderungen anpassen. Sie können aber auch den bereits vordefinierten Hinweistext verwenden. Dieser Hinweistext wird auf der Rechnung mit ausgegeben. Den Hinweistext können Sie sowohl für deutschsprachige als auch für englischsprachige Rechnungen anpassen.

Gehen Sie dazu in der linken Baumstruktur der Stammdaten auf „Standardtexte“ => „Kleinunternehmer“. In den jeweiligen Textfeldern können Sie dann in Deutsch und Englisch den §19UStG-Hinweistext anpassen.

Screenshot der Stammdaten von DA-QuickBill zur Einstellung des Hinweistextes auf der Rechnung für Kleinunternehmer gemäß §19UStG
§19UStG-Hinweistext hier eingeben

Unterschiede und Ergebnisse der Kleinunternehmereinstellungen bezüglich der Rechnung

Haben Sie die Einstellungen für Kleinunternehmer vorgenommen, dann können Sie die Stammdaten wieder schließen.

Auf der Programmoberfläche von DA-QuickBill gibt es jetzt einen kleinen Unterschied zur normalen Rechnungserstellung. Es wurden alle Felder, die für die Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer relevant sind, ausgeblendet. Damit vereinfacht sich die App-Oberfläche und es lässt sich noch schneller und intuitiver eine Rechnung für Kleinunternehmer erstellen.

Screenshot der App-Oberfläche bei Kleinunternehmer ohne Felder für Steuerangaben
angepasste Programmoberfläche ohne Steuerfelder

Erstellt man nun eine Rechnung, sieht das Ergebnis wie im nachfolgenden Bild aus. Es ist auf der Rechnung keine Mehrwertsteuer aufgeführt und im unteren Teil der Rechnung erscheint der Hinweistext, dass es sich um eine Kleinunternehmerrechnung handelt.

Bild einer mit DA-QuickBill erstellten Kleinunternehmerrechnung ohne Mehrwertsteuer und mit Hinweis auf §19 UStG
Kleinunternehmerrechnung ohne MWSt.

2 Antworten zu „Was muss ich als Kleinunternehmer beachten (§19 UStG)?“

  1. Unterschied Bruttorechnung vs. Nettorechnung

    […] gehören z. B. Kleinunternehmer (§ 19 UStG), Ärzte oder gemeinnützige […]

  2. Welches PDF-Format für Rechnungen? – QuickBill – Rechnung schnell erstellt

    […] seine Rechnungen erstellen kann. Das trifft dann als hauptsächlich Freelancer, Freischaffende, Kleinunternehmer, die nur gelegentlich eine Rechnung erstellen müssen. Zusätzliche Tools, Plugins oder Apps werden […]

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