Kurzantwort vorweg: Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Und wer’s falsch macht, riskiert Ärger mit dem Finanzamt.
Rechnung ohne Gewerbe – geht das überhaupt?
Viele Menschen fragen sich das: Kann ich einfach eine Rechnung schreiben, ohne ein Gewerbe anzumelden? Zum Beispiel, weil man mal was auf eBay Kleinanzeigen verkauft, einem Bekannten bei der Website hilft oder einen kleinen Fotoauftrag annimmt.
Die gute Nachricht: In bestimmten Fällen ist das tatsächlich erlaubt. Aber es kommt – wie so oft – auf den Einzelfall an.
1. Privatverkäufe: Keine Rechnung notwendig
Wenn du z. B. gebrauchte Gegenstände aus deinem Haushalt über eBay oder den Flohmarkt verkaufst, brauchst du kein Gewerbe – und auch keine Rechnung zu schreiben. Das fällt unter Privatverkauf und ist steuerlich unproblematisch, solange es keine Gewinnerzielungsabsicht gibt.
➡️ Beispiel: Du verkaufst deinen alten Fernseher für 200 €. Kein Gewerbe, keine Rechnung – alles gut.
Gemäß dem Einkommensteuergesetz kann man im Jahr bis zu 600 € Privatverkäufe tätigen. Dazu zählen direkte Verkäufe als auch Dienstleistungen. Dabei handelt es sich um den Gewinn. Wenn man also Ausgaben hat durch Einkauf von Materialien oder durch An- und Verkauf, dann kann man die Ausgaben abziehen. Übersteigt der Gewinn die 600 Euro, dann wird Einkommensteuer fällig und man sollte es mindestens in der Steuererklärung angeben, um keinen Ärger mit dem Finanzamt zu bekommen.
2. Kleinaufträge als Privatperson – sogenannter „freier Beruf“ oder „gelegentliche Tätigkeit“
Wenn du gelegentlich und in sehr kleinem Umfang eine Dienstleistung anbietest (z. B. Nachhilfe, Webdesign, Texten), kannst du theoretisch auch ohne Gewerbeanmeldung eine Rechnung schreiben – aber:
- Du musst dem Finanzamt Bescheid geben.
- Die Tätigkeit darf nur gelegentlich stattfinden.
- Du darfst keine Gewinnerzielungsabsicht im großen Stil haben.
➡️ Wichtig: Es muss sich dabei um Tätigkeiten handeln, die als freiberuflich gelten (z. B. Autor, Künstler, Dozent) – und Freiberufler brauchen kein Gewerbe, aber sie müssen sich trotzdem beim Finanzamt anmelden und eine Steuernummer beantragen.
3. Wann man kein Gewerbe braucht – und trotzdem Rechnungen schreiben darf
✅ Du darfst Rechnungen schreiben, wenn:
- Du freiberuflich arbeitest (z. B. als Grafikdesigner, Journalist, Übersetzer).
- Du nur gelegentlich tätig bist (z. B. einmal im Jahr einen privaten Fotojob machst).
- Du ehrenamtlich oder gegen geringe Aufwandsentschädigung arbeitest.
➡️ In diesen Fällen bekommst du vom Finanzamt eine Steuernummer, unter der du deine Rechnung ausstellen kannst – ohne Gewerbeschein.
Ein weiterer Fall ist, wenn der Käufer der Sache bzw. Empfänger auf eine Rechnung besteht bzw. eine benötigt. Gemäß Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 368 muss man dann auf Verlangen eine Quittung ausstellen.
4. Wann du ein Gewerbe brauchst
- Wenn du regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig wirst.
- Wenn du Waren verkaufst (z. B. bei Etsy oder auf Märkten).
- Wenn du Werbung schaltest, Online-Kurse verkaufst oder ein digitales Produkt anbietest.
➡️ Dann musst du ein Gewerbe anmelden – das geht meist unkompliziert beim Gewerbeamt deiner Stadt oder online.
5. Was muss auf einer Rechnung stehen – auch ohne Gewerbe?
Wenn du eine gültige Rechnung ohne Gewerbe schreibst, gelten dieselben Anforderungen wie bei einem Unternehmer:
- Name und Anschrift von dir und dem Empfänger
- Steuernummer (wenn vorhanden)
- Datum (Rechnungs- und Leistungsdatum) und ggf. Rechnungsnummer
- Beschreibung der Leistung
- Betrag (ggf. mit Umsatzsteuerhinweis)
Achtung: Als Privatperson erheben Sie keine Umsatzsteuer und dürfen eine solche auch nicht auf der Rechnung ausweisen. - Hinweis, dass es sich um eine Privatrechnung handelt sowie Hinweis auf § 19 UStG („Kleinunternehmerregelung“)
Eine ordnungsgemäße Rechnung erstellt man auch schnell mit DA-QuickBill. Dazu setzt man in den Stammdaten einfach den Haken bei „Kleinunternehmer“ und dann werden alle notwendigen Hinweise automatisch eingefügt.
Weitere Anforderungen an die Ausstellung einer Rechnung regelt unter anderem das Umsatzsteuergesetz (UStG) §14.
Fazit: Geht – aber mit Regeln
💡 Eine Rechnung ohne Gewerbe zu schreiben ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt, etwa bei freiberuflichen oder gelegentlichen Tätigkeiten. Wichtig ist, dass du dich mit dem Finanzamt abstimmst und die Sache sauber dokumentierst.
Wenn du regelmäßig Aufträge annimmst oder Produkte verkaufst, solltest du auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden – das schützt dich vor unnötigem Ärger mit dem Finanzamt.
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