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IHK Rückerstattung buchen SKR03/SKR04

Rückerstattungen sind selten und doch freut man sich meistens, wenn man etwas Geld wieder bekommt. Viele Unternehmer und Selbstständige müssen einen IHK-Beitrag bezahlen. Dieser bemisst sich am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens und wird z.B. in Form des Gewinns vom Finanzamt an die IHK mitgeteilt, die dann entsprechend ihren Satzungen den Beitrag berechnet. Somit besteht eigentlich kein Grund zur Freude, wenn man etwas zurückbekommt, da es schließlich bedeutet, dass das betreffende Wirtschaftsjahr schlechter lief als zuvor.

Buchungskonto

Stellt sich also die Frage, auf welches Buchungskonto bzw. Sachkonto man eine solche Rückerstattung der IHK in der Buchhaltung abbildet?

Die zu zahlenden IHK-Beiträge bucht man auf SKR03/SKR04 4380/6420 (Beiträge).

Eine Rückerstattung kann man ebenfalls gegen die Sachkonten 4380/6420 buchen, jedoch dann als „Einnahme“ bzw. als „Rückzahlung Ausgaben„, je nachdem wie die jeweilige Buchungssoftware arbeitet.

Eine Buchung einer Rückerstattung könnte dann beispielhaft so aussehen, wie im nachfolgenden Bild. Diese wurde mit dem Programm tax Professional (Gewinnermittlung) unter Verwendung des Kontorahmens SKR03 erstellt.

Screenshot zur Buchung der IHK-Rückerstattung auf das SKR03-Konto 4380 als Rückzahlung aus Ausgaben
IHK Rückzahlung aus Ausgaben SKR03 4380

Bezieht sich die Rückerstattung nicht auf das aktuelle Beitragsjahr, sondern auf Vorjahre, dann kann die Buchung auch auf SKR03/SKR04 2520/4969 (Periodenfremde Erträge) erfolgen.

Eine Antwort zu „IHK Rückerstattung buchen SKR03/SKR04“

  1. Buchhaltung: SKR03/SKR04 IHK-Beitrag buchen – eKiwi-Blog.de

    […] oder Vorauszahlungen gemacht. Die Buchung erfolgt dann gegen das jeweilige Bankkonto; auch Rückzahlungen der IHK können gegen diese Konten gebucht […]

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