Rückerstattungen sind selten und doch freut man sich meistens, wenn man etwas Geld wieder bekommt. Viele Unternehmer und Selbstständige müssen einen IHK-Beitrag bezahlen. Dieser bemisst sich am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens und wird z.B. in Form des Gewinns vom Finanzamt an die IHK mitgeteilt, die dann entsprechend ihren Satzungen den Beitrag berechnet. Somit besteht eigentlich kein Grund zur Freude, wenn man etwas zurückbekommt, da es schließlich bedeutet, dass das betreffende Wirtschaftsjahr schlechter lief als zuvor.
Buchungskonto
Stellt sich also die Frage, auf welches Buchungskonto bzw. Sachkonto man eine solche Rückerstattung der IHK in der Buchhaltung abbildet?
Die zu zahlenden IHK-Beiträge bucht man auf SKR03/SKR04 4380/6420 (Beiträge).
Eine Rückerstattung kann man ebenfalls gegen die Sachkonten 4380/6420 buchen, jedoch dann als „Einnahme“ bzw. als „Rückzahlung Ausgaben„, je nachdem wie die jeweilige Buchungssoftware arbeitet.
Eine Buchung einer Rückerstattung könnte dann beispielhaft so aussehen, wie im nachfolgenden Bild. Diese wurde mit dem Programm tax Professional (Gewinnermittlung) unter Verwendung des Kontorahmens SKR03 erstellt.

Bezieht sich die Rückerstattung nicht auf das aktuelle Beitragsjahr, sondern auf Vorjahre, dann kann die Buchung auch auf SKR03/SKR04 2520/4969 (Periodenfremde Erträge) erfolgen.



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