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Vorsteuerabzug bei Soll- und Ist-Besteuerung

Soll- und Ist-Besteuerung, manchmal auch als Soll- und Ist-Versteuerung bezeichnet, sind zwei verschiedene Arten, wie die Umsatzsteuer abzuführen ist, wenn Sie als Unternehmer eine Leistung in Rechnung stellen.

Auf den Vorsteuerabzug hat die Soll- und Ist-Besteuerung keinen Einfluss bzw. gibt es hier keine Unterschiede. Wenn Sie als Unternehmer Leistungsempfänger sind, dann kann der Vorsteuerabzug erfolgen, wenn die Leistung erbracht ist und die Rechnung vorliegt. Das Zahlungsdatum ist dabei unerheblich. Der Vorsteuerabzug erfolgt für Soll- und Ist-Besteuerer gleichermaßen für den Voranmeldezeitraum in dem die Rechnung vorliegt.

Sollte es sich um eine Anzahlung, Vorauszahlung, Abschlagzahlung oder ähnliches handeln; also eine Zahlung vor Ausführung oder Abschluss der Leistungserbringung; kann ebenfalls der Vorsteuerabzug gemäß ausgewiesener Mehrwertsteuer auf der Anzahlungsrechnung oder Abschlagsrechnung erfolgen, jedoch mit dem großem Unterschied, dass der Vorsteuerabzug erst geltend gemacht werden kann, wenn die Zahlung der Rechnung vorgenommen wurde.

Eine Antwort zu „Vorsteuerabzug bei Soll- und Ist-Besteuerung“

  1. Buchhaltung: Rechnung aus den USA (Drittland) ohne Steuer – eKiwi-Blog.de

    […] Unternehmen die Frage, wie mit der Mehrwertsteuer und dem theoretisch möglichen Vorsteuerabzug umzugehen ist? Oder braucht man gar nichts machen, weil es sich sowieso aufhebt? Nein, das wäre zu […]

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