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Unterschied Bruttorechnung vs. Nettorechnung

Wer Rechnungen schreiben muss, der kommt unweigerlich schnell mit den Begrifflichkeiten Bruttorechnung und Nettorechnung in Kontakt. Und gerade, wenn man dies als Freelancer, Selbständiger oder Kleinunternehmer macht, und keine ausgebildeter Buchhalter ist, hat man sicher lich eine grobe Vorstellung von den Unterschieden einer Bruttorechnung und einer Nettorechnung, aber dennoch plagt manchen eine gewisse Unsicherheit, was wie in welchem Fall anzuwenden ist.

Nachfolgend soll auf ein paar dieser Detail eingegangen werden, damit Sie sicher sein können, wann Sie welche Art der Rechnung rausschicken müssen.

Worin liegen die Unterschiede einer Brutto- und Nettorechnung?

Der Hauptunterschied zwischen einer Brutto- und einer Nettorechnung liegt in der Darstellung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer):

  • Bruttorechnung: Der Rechnungsbetrag enthält bereits die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Es wird der Gesamtbetrag inkl. MwSt. ausgewiesen. Diese Rechnungsart wird in der Regel von umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen verwendet.
  • Nettorechnung: Der Rechnungsbetrag wird ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Umsatzsteuer wird gesondert aufgeführt und zum Nettobetrag addiert. Diese Art der Rechnung wird vor allem im B2B-Bereich verwendet, da Vorsteuerabzugsberechtigte die Umsatzsteuer beim Finanzamt geltend machen können.

Das heißt, das bei Bruttorechnungen die Umsatzsteuer (USt)/Mehrwertsteuer(MwSt) bereits in den einzelnen Rechnungspositionen und damit in der Gesamtsumme der Rechnung enthalten ist. Die Ausweisung der Umsatzsteuer erfolgt dann meistens nur gesammelt auf der Rechnung, z.B. als Vermerk á la „Rechnungsbetrag enthält 19% MwSt (12,88 EUR)“.

Bei der Nettorechnung läuft es dann genau anders herum. Für jede Rechnung wird der Nettopreis ohne Umsatzsteuer/MwSt für jede Rechnungsposition ausgewiesen. Alle Nettopreise werden dann zur Gesamt-Rechnungssumme addiert. Sofern die Umsatzsteuer erhoben werden muss, wir dann erst von der Netto-Gesamt-Rechnungssumme die Mehrwertsteuer berechnet und dazu addiert.

Stellt sich nun nachfolgend die Fragen, wann schreibe ich eine Nettorechnung und wann schreibe ich eine Bruttorechnung?

Wann verwendet man die Nettorechnung?

Wie oben erwähnt, kommt die Nettorechnung überwiegen im B2B-Geschäft zum Einsatz; also Business-to-Business, wenn man als Unternehmen oder Unternehmen Geschäfte mit anderen Unternehmen macht. Oder anders ausgedrückt, wenn der Empfänger der Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, dass heißt selbst zur Abführung vereinnahmter Umsatzsteuer verpfllichtet ist, aber Vorsteuer geltend machen kann.

Typische Fälle für eine Nettorechnung:

  1. Geschäftskunden innerhalb Deutschlands
    • Die Rechnung enthält den Nettobetrag, die Umsatzsteuer wird separat ausgewiesen.
    • Der Kunde kann die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt abziehen.
  2. Innergemeinschaftliche Lieferungen innerhalb der EU
    • Wenn der Empfänger eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) hat, wird die Rechnung ohne Umsatzsteuer ausgestellt.
    • Der Empfänger muss die Umsatzsteuer in seinem Land selbst abführen (Reverse-Charge-Verfahren).
  3. Leistungen an Unternehmen außerhalb der EU
    • In den meisten Fällen wird die Rechnung ohne Umsatzsteuer ausgestellt, da der Leistungsort im Ausland liegt und dort besteuert wird.

Wann verwendet man die Bruttorechnung

Die Bruttorechnung kommt meistens innerhalb von B2C-Geschäften (Business-to-Customer) zu verwenden; jedoch immer dann, wenn der Empfänger der Rechung z.B. ein Privatkunde ist, der nicht berechtigt ist, die Vorsteuer geltend zu machen.

Typische Fälle für eine Bruttorechnung:

  1. Geschäft mit Privatkunden (B2C)
    • Privatpersonen können keine Vorsteuer abziehen, daher muss die Rechnung den Gesamtbetrag inkl. Umsatzsteuer (Brutto) ausweisen.
    • Beispiel: Ein Online-Shop verkauft Waren an Endverbraucher.
  2. Unternehmen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind
    • Dazu gehören z. B. Kleinunternehmer (§ 19 UStG), Ärzte oder gemeinnützige Organisationen.
    • Diese Gruppen zahlen die Umsatzsteuer mit, können sie aber nicht beim Finanzamt geltend machen.
  3. Geschäfte innerhalb Deutschlands zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen (B2B), wenn keine Nettorechnung möglich ist
    • Wenn kein Reverse-Charge-Verfahren greift oder der Kunde keine gültige USt-IdNr. hat, sollte eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer gestellt werden.
  4. Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
    • Kleinunternehmer stellen zwar Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus, aber der Gesamtbetrag entspricht dem Endpreis – also quasi einer Bruttorechnung ohne separaten Steuerausweis.

Beispiel für eine Nettorechnung

Wie schreibt man nun eine Nettorechnung bzw. wie stellt eine solche sich dar? Wie oben erwähnt, werden bei den einzelnen Rechnungspositionen nur die Nettopreise angegeben und entsprechend der Menge multipliziert zu einem Gesamtpreis. Die einzelnen Gesamtpreise werden dann aufsummiert zur Netto-Summe. Abhängig davon, wie mit der Umsatzsteuer umzugehen ist, kann nun die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer von der Netto-Summe berechnet werden und zur Netto-Summe dazuaddiert werden.

Darstellung einer Nettorechnung
Nettopreise ohne Mehrwersteuer werden in den Rechnungspositionen genannt

Beispiel für eine Bruttorechnung

Wie erstellt man nun eine Bruttorechnung? Bei der Bruttorechnung werden in den Rechnungpositionen immer nur die Bruttopreise angegeben und mit der jeweilgen Anzahl zum Gesamtpreis multipliziert. Die Gesamtpreise addieren sich dann zu einem Gesamt-(Brutto)preis.

Die Ausweisung der Mehrwersteuer erfolgt nur als entsprechende Vermerke, das die Preise xy% Mehrwertsteuer enthalten.

Darstellung einer Bruttorechnung
Bruttopreise werden in den Rechnungspositionen genannt

Welche Rechnungsart (Brutto-/Netto-) ist als Kleinunternehmer zu verwenden?

Sind Sie selber Kleinunternehmer entsprechend § 19 UStG, dann stellen Sie sich vielleicht die Frage, ob Sie eine Bruttorechnung oder eine Nettorechnung ausstellen oder doch eine ganz andere Rechnungsart. Letzteres ist der Fall! Sie stellen einfach eine Kleinunternehmerrechnung aus.

Denn per Definition passt weder der Begriff Netto- noch Bruttorechnung. Der Kleinunternehmer weist keine Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer aus und führt auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Man könnte auch sagen:
Bruttobetrag = Nettobetrag: Der Rechnungsbetrag entspricht dem Endpreis, da keine Steuer hinzukommt.“

Daraus kann sich ein Vorteil des Kleinunternehmers bei der Preisbildung ergeben. Bitten achten Sie als Kleinunternehmer aber immer darauf, dass auf der Rechnung ein entsprechender Vermerk stehen muss, wie z. B.:

„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Bruttorechnung und Nettorechnung bei Reverse Charge?

Es wurde bereits oben in einem Abschnitt erwähnt: Beim Reverse-Charge-Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) wird eine Nettorechnung ausgestellt, da die Umsatzsteuer nicht vom Rechnungssteller, sondern vom Empfänger abgeführt werden muss. Es wird auch nicht die Umsatzsteuer separat ausgewiesen.

Das Reverse-Charge-Verfahren kommt zu Anwendung innerhalb der EU bei grenzüberschreitenden Leistungen, wenn Sie z.B. in Deutschland ansässig sind und für ein Unternehmen im EU-Ausland eine Leistung erbringen. Vorraussetzung ist, dass der Leistungsempfänger eine gültige USt-IdNr. hat. Der Empfänger weist die Umsatzsteuer dann in seinem Land aus und führt sie (ggf.) ab.

Wie beim Kleinunternehmer muss auch hier ein entsprechender Hinweis auf der Rechnung ausgewiesen werden, z.B.

„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG)“ oder „Reverse-Charge-Verfahren anwendbar“.

Es gibt auch steuerliche Sonderfälle bei denen auch bei Leistungen innerhalb von Deutschland das Reverse-Charge-Verfahren verwendet werden kann. Dies kommt u.a. bei Bauleistungen vor.

Netto- oder Bruttorechnung bei Drittland-Rechnung?

Bei Drittlandrechnungen handelt es sich um Rechnungen die für Empfänger im Ausland außerhalb der EU bestimmt sind, also z.B. USA, Schweiz, China. Hier stellt man grundsätzlich eine Nettorechung aus ohne jegliche Ausweisung der Umsatzsteuer. Dies hat den Hintergrund, dass in Deutschland grundsätzlich die Umsatzsteuer nicht anfällt.

Sie sollten sich aber mit den USt-Regularien des jeweiligen Landes vertraut machen, um sicherzustellen, dass für Sie keine Steuerschuld und ggf. damit verbundene Meldepflichten in dem jeweiligen Land entsteht. In den meisten Fällen ist aber der Leistungsempfänger im Drittland für die Versteuerung in seinem Land verantwortlich. Deswegen: Keine deutsche Umsatzsteuer auf der Rechnung!

Nettorechnung oder Bruttorechnung beim One-Stop-Shop-Verfahren (OSS)

Das One-Stop-Shop (OSS)-Verfahren kommt in der Regel bei B2C-Geschäften innerhalb der EU zur Anwendung und regelt die Vereinnahmung und Abführung der Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden B2C-Umsätzen innerhalb der EU. Es gilt:

👉 Bruttorechnung mit der Umsatzsteuer des Ziellandes, wenn Sie über OSS abrechnen.

Warum eine Bruttorechnung?

  • Beim OSS-Verfahren muss die Umsatzsteuer des Empfängerlandes in der Rechnung ausgewiesen werden.
  • Es handelt sich um eine Bruttorechnung, da Privatkunden (B2C) keine Vorsteuer abziehen können.
  • Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht an das jeweilige Land gezahlt, sondern über das OSS-Verfahren zentral an das Finanzamt im Heimatland gemeldet und weitergeleitet.

Wie entscheiden, ob Netto- oder Bruttorechnung?

In vielen Fällen wird es eine Leichtes sein, so entscheiden, ob man jetzt eine Bruttorechnung oder Nettorechnung ausstellt und gute Rechnungsprogramme beiten beide Möglicheiten zur Erstellung von Bruttorechnungen und Nettorechnungen. Die meisten Unternehmen haben etablierte Dienstleistungen und Geschäftsmodelle und Stammkunden. Ein Supermarkt wird immer eine Bruttorechnung ausstellen, da es im wesentlichen Privatkunden sind, die dort einkaufen.

Ein Autoteilezulieferer für VW wird ausschließlich Nettorechnungen ausstellen.

Ein Hotelier hat es da schon schwieriger, da mal ein Person auf Geschäftsreise bei ihm nächtigt und ein anderes mal eine Privatperson Urlaub macht. In diesem Fall würde es keinen Sinn machen ständig zwischen Brutto und Nettrechnung hin- und her zu wechseln. In beiden Fällen muss die Umsatzsteuer mit berechnet werden und eingezogen werden, da die Leistungserbringung in Deutschland stattfindet. Wichtig ist, dass für das Finanzamt eindeutig der Betrag der Mehrwertsteuer hervorgeht.

2 Antworten zu „Unterschied Bruttorechnung vs. Nettorechnung“

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    […] den folgenden beiden Bildern sieht man noch einmal, wie der Rabatt bei einer Bruttorechnung aussieht. In der Vorgehensweise und in der Darstellung im Programm gibt es keinen Unterschied zur […]

  2. Was sind QuickButtons? – QuickBill – Rechnung schnell erstellt

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